Skip to main content
Foto
02.06.2016 08:45
von

Als Online-Händler bist du dazu verpflichtet, mindestens einmal im Jahr eine Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden deines Online-Shops durchzuführen. Nur so kannst du einen Jahresabschluss erstellen, der deinen tatsächlichen Gewinn ausweist. Damit deine Bilanz korrekt ist, musst du bei der Inventur einige Grundsätze beachten. Wir stellen dir vor, welche das sind.

Lager

1. Vollständigkeit

Die Aktivierungs- bzw. Passivierungspflicht besagt, dass du alle Vermögensgegenstände und Schulden deines Online-Shops vollständig in der Bilanz ausweisen musst. Dass im ersten Schritt deine Bestandsaufnahme deshalb vollständig sein muss, klingt selbstverständlich. Doch im E-Commerce kommt es vor, dass du für bestimmte Waren noch keine Belege für die Buchhaltung hast. Dies ist z. B. der Fall, wenn Artikel noch vom Lieferanten zu dir unterwegs sind. Diese gehören ebenfalls ins vollständige Inventar.

2. Einzelerfassung und Wesentlichkeit

Aus dem Gebot der Vollständigkeit ergibt sich der Grundsatz der Einzelerfassung. Doch keine Angst, du musst nicht jeden noch so kleinen Artikel einzeln erfassen, sondern kannst die Inventur für bestimmte Warengruppen vereinfachen: Geringfügige Vermögenswerte bis zu 60 Euro musst du z. B. nicht in das Inventar aufnehmen – nur wesentliche Werte sind zu erfassen. Du kannst darüber hinaus für bestimmte Artikelgruppen anerkannte Stichprobenverfahren einsetzen.

3. Richtigkeit

Eine korrekte Inventur ist die Voraussetzung für eine korrekte Bilanz. Entsprechend gilt für die Bestandsaufnahme der Grundsatz der Richtigkeit. Er verlangt, dass du deine Bestände nach Art, Menge und Wert korrekt erfasst.

4. Klarheit

Klarheit bei der Inventur bedeutet, dass die Ergebnisse und die angewendeten Methoden deiner Bestandaufnahme übersichtlich, einfach und nachprüfbar sind. Wirtschaftsprüfer und Finanzamt müssen dein Inventar und deine Bilanz jederzeit nachvollziehen können.

5. Rechtzeitigkeit

Du musst deine Bilanz rechtzeitig durchführen. Üblich ist die Stichtagsinventur, bei der du zum Ende des Geschäftsjahres alle vorhandenen Waren erfasst und dir so einen genauen Überblick über deine Bestände verschaffst. Damit du die zeitaufwändige Inventur nicht mitten im Weihnachtsgeschäft durchführen musst, stehen dir weitere Inventurarten zur Verfügung.

Fehlentwicklungen schnell erkennen

In der Praxis kommt es durchaus vor, dass sich am Ende der Inventur Abweichungen zwischen deinem Soll- und Ist-Bestand ergeben, eine sogenannte Inventurdifferenz. Dafür kann es mehrere Gründe geben, etwa Ungenauigkeiten beim Zählen, Diebstahl oder das Verdunsten von offen gehandelten Flüssigkeiten. Die Inventur hilft dir, Fehlentwicklungen rechtzeitig zu erkennen und schnell etwas dagegen zu unternehmen.



Vorheriger Beitrag

Netzwerk Onlinehandel trifft sich am 10. Juni in Berlin

Zum vorherigen Beitrag

Nächster Beitrag

Die plentyCommunity nimmt Fahrt auf – wir freuen uns über 2.000 Teilnehmer!

Zum nächsten Beitrag

Nach oben