von Jan Griesel
Gestern erreichte uns die erste Meldung, dass einer unserer eBay-Händler abgemahnt worden sei, weil dieser im Titel seiner eBay-Angebote keinen Grundpreis angegeben hat. Laut der Argumentation des Anwalts würde dies gegen § 2 der Preisverordnung (PangV) sowie gegen §§ 3 und 4 Nr. 11 UWG verstoßen.
Leider bietet eBay selbst keine alternative Möglichkeit an, den Grundpreis auch in Angebotsübersichten nahe bei dem Verkaufspreis anzeigen zu lassen. Folglich bleibt nur die sehr unschöne Möglichkeit, den Angebotstitel um den aktuellen Grundpreis zu erweitern.
Wir haben die neue plentymarkets-Version 4.301 so erweitert, dass der Titel beim Listen eines Angebots automatisch um den aktuellen Grundpreis erweitert wird. Zusätzlich wurde eine neue Option hinzugefügt, wodurch bei jeder Auktion einzeln definiert werden kann, ob der Titel um den Grundpreis erweitert werden soll.
Vorgehen
Aktivieren Sie bei allen Artikeln die Option „Grundpreis“. Diese Option kann auch ganz bequem per Optionen-Vorlage auf alle oder mehrere Angebote übertragen werden. Aktualisieren Sie dann den Titel bei allen bestehenden Angeboten. Ist dies nicht möglich, weil bereits Verkäufe getätigt wurden, muss das Angebot beendet und neu gelistet werden.
Der Titel des Angebots wird beim Listen gekürzt, wenn die Grundpreisangabe nicht vollständig ergänzt werden kann. Prüfen Sie daher bitte nach der Aktualisierung Ihrer Angebote die Titel und korrigieren Sie diese im Einzelfall.
plentymarkets 4.301 befindet sich aktuell noch im Status beta. Alle Erweiterungen wurden eingebracht und getestet. Sollte es im Einzelfall noch zu Funktionsstörungen kommen, melden Sie diese bitte per Ticket.
Achtung: Diese Funktion wurde angepaßt
Lesen Sie hier mehr zu dem Thema: https://www.plentymarkets.eu/blog/Achtung-weitere-eBay-Abmahn-Welle-bei-Lebensmitteln/b-469/