von Jan Griesel
Heute erreichten uns wieder Meldungen über Abmahnungen zum Thema Darstellung des Grundpreises auf eBay. Eine ähnliche Meldung habe ich bereits am 16. 12. 2010 veröffentlicht und direkt einen optimalen Lösungsvorschlag mit plentymarkets vorgestellt (Blog lesen). eBay bietet aktuell nicht die Möglichkeit, den Grundpreis in direkter Nähe zum Verkaufspreis anzeigen zu lassen. Unser Lösungsansatz in Zusammenarbeit mit einigen Kunden schaute so aus, dass der Grundpreis beim Starten oder Aktualisieren eines eBay-Angebotes dem Titel des Angebots angehängt wird. Leider schneidet eBay den Titel in manchen Angebotsboxen ab und zeigt lediglich drei Punkte an (...), obwohl der eBay-Titel inklusive dem Grundpreis die zugelassene Zeichenlänge nicht überschreitet. Wird der Artikel durch einen Klick auf die Angebots-Box geöffnet, erscheint auch der komplette Titel mit dem Grundpreis. Durch die verkürzte Darstellung des Titels innerhalb von Angebotsboxen sorgt eBay leider wieder dafür, dass eine ordnungsgemäße Preisauszeichnung nach § 2 der Preisverordnung (PangV) sowie §§ 3 und 4 Nr. 11 UWG nicht ermöglicht wird. Folglich bleibt uns aktuell nur die Möglichkeit, den Grundpreis dem eigentlichen eBay-Titel voranzustellen. Dies ist zwar nun maximal unschön, aber offenbar rechtlich korrekt.
Wenn Sie also ab plentymarkets 4.301 die in dem folgenden Blog beschriebenen (Blog lesen) Schritte ausführen, erscheint nun der Grundpreis vor und nicht mehr nach dem eBay-Titel. Bitte aktualisieren Sie Ihre eBay-Angebote, wenn auch Sie Lebensmittel auf eBay verkaufen. Lassen Sie zusätzlich dieses Vorgehen von Ihrem Rechtsbeistand prüfen, um weitere Probleme zu vermeiden.