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Foto Jan Griesel
22.03.2012 22:38
von Jan Griesel

Am 02.03.2012 wurde vom Bundestag ein Gesetzesentwurf beschlossen, der voraussichtlich am 01.06. oder 01.07.2012 in Kraft treten wird und der für Online-Händler Neuerungen mit sich bringt, die nicht unbeachtet bleiben sollten. Wir werden zeitnah mit wichtigen Neuerungen auf diese Gesetzesänderung reagieren, damit Sie auch weiterhin rechtlich sicher Produkte über Ihren Online-Shop verkaufen können.

Überblick der Änderungen

Als bedeutendste Neuerung wurde die Einführung eines die Kostenpflicht eindeutig erkenntlich machenden Buttons aufgenommen. Dies bedeutet, dass z.B. ein Button mit dem Titel "Bestellen" nicht mehr ausreichend ist. Für plentymarkets-Kunden ist diese Neuerung in einem Schritt schnell für Ihren Webshop umsetzbar: Ändern Sie einfach im Layout-Generator die Bezeichnung des Buttons place_order in eine Formulierung, die den Gesetzesanforderungen gerecht wird. Dies ist z.B. die Bezeichnung Zahlungspflichtig bestellen. In zukünftigen plentymarkets-Versionen wird diese Formulierung bereits voreingestellt sein.

Eine weitere zu beachtende Änderung ist die nun vorhandene Informationspflicht des Händlers auf der Bestellübersichtsseite in Bezug auf folgende Punkte:

  • Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung: Hier reicht künftig nicht mehr die Artikelbezeichnung aus. Vielmehr muss eine Artikelbeschreibung vorhanden sein, die je nach Artikel bestimmte Artikelmerkmale kenntlich macht (z.B. die Waschbarkeit eines Textils). Wir werden Ihnen in der neuen plentymarkets-Version 4.4 eine anwenderfreundliche Handhabung zur Verfügung stellen, um diese neue Anforderung zu meistern und Sie zu gegebener Zeit noch einmal ausführlich informieren.
  • Ggf. zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sowie mögliche weitere Kosten oder Steuern: Hierfür kann jeder Online-Händler in plentymarkets individuell einen Hinweistext verfassen, der direkt unterhalb der Versandkosten-Auflistung angezeigt wird.
  • Die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat
  • Der Gesamtpreis der Ware und die explizite Ausweisung der Mehrwertsteuer

Die beiden zuletzt genannten Punkte sind bereits jetzt ausreichend, bzw. umfassender als gefordert, in plentymarkets integriert.

Professionelle Unterstützung

Wir werden Ihnen mit Erscheinen von plentymarkets 4.4 eine einfache Anleitung zusammenstellen, um Ihren Bestellvorgang mit den nötigen Informationen ausstatten zu können. Dennoch raten wir jedem Webshop-Betreiber dazu, dieses Thema sehr ernst zu nehmen und vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzesentwurfs eine rechtliche Prüfung des Webshop-Bestellvorgangs vornehmen zu lassen.

Marktplätze

Bedenken Sie auch, dass die gleichen Informationspflichten auch für Marktplätze gelten. Die jeweiligen Marktplatzbetreiber werden Sie sicherlich ebenfalls auf diese Änderungen hinweisen und ggf. zur Eingabe entsprechender Informationstexte auffordern.

Alle Neuerungen finden Sie auch noch einmal ausführlicher im White Paper "Button-Lösung" des Händlerbundes beschrieben.



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