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Am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutzgrundverordnung offiziell und europaweit geltend in Kraft und löst somit nationale Regelungen ab. Passe dein Verzeichnis über Verarbeitungstätigkeiten rechtzeitig an!
Die DSGVO gilt für alle Unternehmen, die in der EU tätig sind und personenbezogene Daten wie Namen, Bankdaten und Adressdaten verarbeiten. Daher müssen Unternehmen ihre Prozesse, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, DSGVO-konform gestalten und dokumentieren.
Auszug aus dem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten in plentymarkets
Nutze den von uns zur Verfügung gestellten Auszug aus dem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten in plentymarkets, um dein eigenes Verfahrensverzeichnis DSGVO-konform zu gestalten und up-to-date zu halten.
Beachte bitte, dass in diesem Verzeichnis lediglich die verarbeitenden Tätigkeiten innerhalb der Software plentymarkets beschrieben sind. Die Auflistung und Beschreibung weiterer verarbeitenden Tätigkeiten, die in deinem Unternehmen Anwendung finden (wie z.B. Lohnbuchhaltung oder Verfahren innerhalb einer anderen eingesetzten Software), musst du entsprechend ergänzen. Das Verzeichnis erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist als Ergänzung bei der Erstellung des eigenen Verfahrensverzeichnisses gedacht.
Du findest Informationen zu diesem Thema und den Link zum Verzeichnis permanent in unserem Handbuch .