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Foto Annika Fischer
29.06.2021 13:50
von Annika Fischer

Der Stichtag 1. Juli für die Lieferschwellenharmonisierung in der EU rückt unaufhaltsam näher. Alle international agierenden Online-Händler sind direkt davon betroffen. OSS, MOSS, Registrierung, Lieferschwellen – du fragst dich, was auf dich zukommt und du jetzt tun musst? Tief durchatmen! Mit plentymarkets bist du grundsätzlich gut vorbereitet. Wir informieren dich über alle Details und du startest umsatzsteuerlich entspannt in den Juli. 

Lieferschwellenregelung – was bedeutet das genau?

Ab dem 01.07.2021 treten die mit den EU-Gesetzen zur Modernisierung der Mehrwertbesteuerung des grenzüberschreitenden Handels beschlossenen Änderungen in Kraft – das sogenannte Mehrwertsteuer-Digitalpaket. Im Kern geht es um die Harmonisierung der EU-Lieferschwellen zu einer gemeinsamen Schwelle für alle Mitgliedstaaten. Beispielsweise gilt dann nicht mehr 35.000 EUR für Österreich und 280.000 Kronen in Dänemark, sondern 10.000 Euro EU-weit. Insgesamt, nicht pro Land.

Erster und wichtigster Schritt: Beachte das Startdatum für OSS!

Immer diese Abkürzungen, wofür steht OSS? Das Verfahren für den One-Stop-Shop OSS ermöglicht es, die in den EU-Mitgliedsstaaten geschuldete Umsatzsteuer zentral über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu erklären und zu zahlen. Dies ist eine deutliche Erleichterung zu den bisher nötigen Anmeldungen in jedem Land, in dem die Lieferschwelle überschritten wurde. Falls du bereits umsatzsteuerlich in den verschiedenen EU-Ländern gemeldet bist, ist das Thema für dich weniger interessant. Allen anderen bringt das Verfahren deutliche Vorteile und ist weniger bürokratisch. Sprich auf jeden Fall mit deinem Steuerberater, welche Lösung die richtige für dich ist. 

Damit du ab Juli keine Schwierigkeiten bekommst, solltest du den Stichtag auch im Hinblick auf OSS im Auge behalten. Die Registrierung sollte nach Rücksprache mit deinem Steuerberater rechtzeitig vor dem 1. Juli erfolgen. Im Idealfall übernimmt dein Berater die Registrierung direkt für dich. Eine spätere Registrierung ist zwar möglich, wirkt jedoch ausschließlich für Besteuerungszeiträume nach der Registrierung. Hast du bereits die einheitliche Lieferschwelle für alle EU-Länder in Höhe von 10.000 Euro erreicht, bist du ohne OSS direkt in den EU-Ländern umsatzsteuerpflichtig, in die du versendest. Übrigens: Die neue Lieferschwelle gilt nicht, wie man denken könnte, ab dem 1. Juli 2021, sondern wird rückwirkend für das gesamte Jahr 2021 ermittelt. Solltest du bereits Mini-One-Stop-Shop MOSS nutzen, hast du es noch einfacher, denn du musst dich nicht erneut registrieren. Weitere ausführliche Infos zum Thema gibt die Seite des Bundeszentralamts für Steuern.

Was muss ich jetzt in meinem plenty-System machen?

Egal ob OSS oder direkt in den jeweiligen Ländern registriert: plentymarkets bietet dir bereits alle Konfigurations-Möglichkeiten. So fakturierst du ab dem 01. Juli auf jeden Fall korrekt. Besonderheiten, wie abweichende Steuersätze bei einigen Produkten, kannst du über die Pflege von Zolltarifnummern (Taric) verwalten. Auch die Varianten zu den richtigen Länder-Umsatzsteuern administrierst du direkt in plentymarkets. Für Länder mit mehr als vier Steuersätzen erweiterten wir unser System kurzfristig um zwei weitere Steuersätze. Die Aufgabe lautet entsprechend, viele neue Steuersätze ins System zu bringen. Dafür gibt es unseren neuen EU-Umsatzsteuerassistenten, der dir diese Fleißarbeit deutlich einfacher macht.

Weitere Informationen dazu findest du auch in unserem Forum. Im Bereich “Order/Payment” findest du einen FAQ Beitrag, der dir weitere Details und Links zu den einzelnen Themen vermittelt. Der wichtigste Tipp ist und bleibt aber: Sprich zeitnah mit deinem Steuerberater. Dann rockst auch du die EU-Lieferschwellen ab dem 01. Juli. 



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