von Jan Griesel
Der EuGH hat erwartungsgemäß entschieden, dass wenn der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausübt, ihm geleistete Zahlungen erstattet werden müssen. Aber umfasst dies auch die Kosten der Hinsendung der Ware zum Verbraucher? Diese Frage beschäftigte den EuGH heute und er entschied: Ja, auch diese Kosten müssen erstattet werden.
Martin Rätze hat im shop-betreiberblog diesen Sachverhalt ausführlich dargelegt:
http://www.shopbetreiber-blog.de/2010/04/15/eugh-urteil-hinsendekosten-widerrufsrecht/