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Foto Jan Griesel
01.06.2010 19:28
von Jan Griesel

Es ist nicht mehr lang hin bis zur Änderung des Widerrufsrechts! Sofern Sie sich noch nicht ausreichend informiert haben, sollten Sie dies zeitnah nachholen.

Ich habe RA Christian Mische (Fachanwalt für IT-Recht), welcher uns selbst in diesem Themenbereich vertritt, gebeten, ein übersichtliches Themenpapier zu den anstehenden Änderungen zusammenzustellen. Über den folgenden Link erhalten Sie ein druckbares PDF-Dokument:

Informationen zur Widerrufsbelehrung im Online-Handel ab dem 11.06.2010

Da die Änderungen am 11.06.2010 direkt in Kraft treten (also quasi ab 00:00:01 Uhr), sollten Sie auch zu diesem Zeitpunkt die Widerrufsbelehrung in Ihrem Webshop (Content > Content-Seiten bearbeiten > Content-Seiten anzeigen) und in den E-Mail-Vorlagen (Einstellungen > E-Mail > E-Mail-Vorlagen) aktualisieren. Sofern Ihre Widerrufsbelehrung auch auf externen Marktplätzen hinterlegt wurde, muss diese dort natürlich ebenfalls aktualisiert werden.

Ich empfehle Ihnen dringend, bereits jetzt einen genauen Plan auszuarbeiten und die Stellen im Netz zu notieren, wo Ihre eigene Widerrufsbelehrung hinterlegt wurde und am 11.06.2010 geändert werden muss.

Bei eBay Listings gestaltet sich die Umstellung etwas schwieriger: Sofern die Rückgabetexte direkt am eBay Listing hinterlegt wurden, muss auch jedes eBay Listing aktualisiert werden. Wir werden hierzu einen automatischen Prozess erstellen, welcher ab dem 11.06.2010 alle eBay Listings versucht zu aktualisieren. Bitte beachten Sie, dass wir keine Garantie für den reibungslosen Ablauf geben können. Es können nur eBay Listings aktualisiert werden, die keinen eBay-Restriktionen unterliegen. So ist eine Aktualisierung von Listings, für welche ein Preisvorschlag vorliegt oder Auktionen, auf denen bereits Gebote abgegeben wurden, voraussichtlich nicht möglich.

Wir haben diesen Sachverhalt bereits mit eBay USA abgestimmt. Es wird voraussichtlich auch für diese wichtige Umstellung keine Ausnahmeregelung bei den Regeln zur Aktualisierung von eBay Listings geben.

Speziell für diesen automatischen Prozess der Aktualisierung erhalten Sie bis zum 08.06.2010 per Blog nochmals eine genaue Anleitung. Eins steht bereits jetzt fest: Wir können diesen automatischen Prozess zur Aktualisierung für die aktuelle plentymarkets-Version anbieten. Nutzer von älteren Versionen müssen ihre plentymarkets-Version bis zum 10.06.2010 auf Version 4.201 aktualisiert haben oder die eBay Listings über den Bereich Auktionen > Aktive Auktionen selbst aktualisieren.



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