von Max-Lion Keller
Im Vordergrund stehen diesmal nicht eine Übersicht über einschlägige Gerichtsurteile zum Fernabsatzrecht sondern eine Anzahl von News der IT-Recht Kanzlei, die sich mit wichtigen Fragen zum rechtssichereren Onlinehandel mit Waren und Dienstleistungen beschäftigen. Hier sind zu nennen das abmahnträchtige Preisrecht im E-Commerce, die Frage der Erstellung eines Impressums auf Twitter, die Markenanmeldung und rechtssichere Möglichkeiten, Kunden zu Produktrezensionen und Shop-Bewertungen zu bewegen.
Preisabgabenverordnung
Die Preisangabenverordnung, die enorm komplexe Regelungen zum Preisrecht im E-Commerce enthält, ohne Kenntnis der Rechtsprechung nicht richtig umsetzbar und seit dem 12.6.2013 nur noch eingeschränkt anwendbar ist, ist für den Onlinehändler kaum durchschaubar und kann ihn ständig einem Abmahnrisiko aussetzen. Die IT-Recht Kanzlei hat daher diese Frage zum Anlass genommen, die verstreut vorliegenden News der Vergangenheit zu diesem Thema völlig neu zu überarbeiten und den gesamten Themenkomplex in einem neuem E-Book zur Preisangabenverordnung aus einem Guss darzulegen. Um dieses Thema für den Onlinehändler möglichst praxisrelevant zu gestalten, ist dieses E-Book nach 80 konkreten Fragestellungen gegliedert, so dass der Onlinehändler sofort die ihn betreffende Frage finden kann.
Impressum Twitter
Das Impressumsrecht wurde von der IT-Recht Kanzlei schon oft dargestellt nicht aber für Nutzer von Social Media, die ebenfalls verpflichtet sind, ein rechtskonformes Impressum bereitzustellen, was technisch nicht einfach ist. Denn auch ein solches Impressum muss leicht erkennbar, ohne erforderliche Zwischenschritte einsehbar und ständig abrufbar sein. Die IT-Recht Kanzlei bietet jetzt Onlinehändlern, die Social Media nutzen, eine Handlungsanleitung an, wie sie ein rechtssichereres Impressum für den Kurznachrichtendienst Twitter erstellen können, was einige technische Tricks erfordert.
Vorbereitung Markenanmeldung
Der Markenschutz spielt im Onlinehandel eine große Rolle. Die IT-Recht Kanzlei will daher eine praxisrelevante Handlungsanleitung geben, was für eine erfolgreiche Markenanmeldung beachtet werden sollte. Bereits vor der Markenanmeldung beim Amt sind wichtige Punkte wie die Eintragungsfähigkeit und der Ausschluss von bereits existierenden Drittmarken abzuklären und wie eine Markenrecherche in den Markenregistern durchgeführt werden soll. Es ist nicht mit einer schnellen Recherche über Google getan. Die Hinzuziehung eines Anwalts ist ratsam, wenn man nicht unliebsame Überraschungen erleben will.
Bewertungsanfragen
Positive Shop-Bewertungen und möglichst viele Produktrezensionen von zufriedenen Kunden sind heute für den Onlinehändler ein unerlässliches Mittel, um sich im Wettbewerb durchzusetzen und überhaupt Beachtung zu finden. Doch wie bewegt man Kunden dazu, sich nach dem Kauf auf eine Produkt- und Shopbewertung einzulassen? Der Händler muss dem Kunden in dieser Hinsicht etwas bieten. Onlinehändler suchen daher nach Möglichkeiten, Shop-Bewertungen und Rezensionen zu fördern und zu generieren. Hier ist allerdings Vorsicht geboten, da einige verwendete Methoden rechtswidrig sind und das Risiko einer Abmahnung beinhalten. Die IT-Recht Kanzlei stellt die gängigen Methoden vor, mit denen Webshop-Betreiber versuchen, solche Bewertungen zu generieren und untersucht sie auf ihre rechtliche Zulässigkeit.
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