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Neues Jahr, neue Pflichten: ab dem 09.01.2016 gilt die neue EU-Verordnung Nr. 524/2013, die Informationspflichten für Shops und Händler über die neue OS-Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten beinhaltet. Was du als Online-Händler nun genau tun musst und wie du deine neuen Pflichten mit plentymarkets umsetzt, erfährst du hier.
ToDo's für Online-Händler
Ziel ist es, dass Verbraucher über die OS-Plattform einfach und schnell Beschwerden einreichen oder andere Streitigkeiten beilegen können. Wir raten Online-Händlern, die Informationspflicht zu erfüllen, da sonst wettbewerbsrechtliche Abmahnungen folgen können. Auch wenn das Gesetz noch auf Zustimmung des Bundesrates wartet und die Plattform wohl erst ab dem 15.02.2016 funktional sein wird, sollten Online-Händler die folgenden Pflichten fristgerecht zum 09.01.2016 umsetzen, um Abmahnungen zu vermeiden: Sicher ist sicher!
- Der Link zur EU-Plattform zur Online-Schlichtung muss gut sichtbar und leicht zugänglich in den Online-Shop eingefügt werden.
- Die eigene E-Mail-Adresse muss im direkten Zusammenhang mit diesem Link bereitgestellt werden.
- Unter Umständen muss die AGB entsprechend angepasst werden. Konsultiere dazu am besten deinen Rechtsberater.
Folgender Link wurde von der EU-Kommission bereit gestellt: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Lösungsbeispiel für plentymarkets Händler
Unsere Partner der IT-Recht Kanzlei sehen die Auflage, den Link „leicht zugänglich“ im Shop zu platzieren dadurch erfüllt, den Link und die passenden Informationen im Impressum darzustellen, da dieses z.B. über den Footer permanent im Shop erreichbar ist. Auch wir haben uns diese Tipps zu Herzen genommen und bieten dir im Folgenden einen dazu passenden Quelltext für dein Impressum. Füge das folgende Beispiel sinnvollerweise in der Nähe deiner Unternehmensdaten ein, damit der Link auch wie gefordert im Zusammenhang mit der E-Mail-Adresse steht. Verwende dafür das Textfeld oder den Syntax-Editor.
Quelltext für dein Impressum
<h3>Informationen zur Online-Streitbeilegung</h3>
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Die EU-Kommission wird im ersten Quartal 2016 eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) bereitstellen. Die OS-Plattform soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen, dienen. Die OS-Plattform wird unter folgendem Link erreichbar sein:
<a href="http://ec.europa.eu/consumers/odr/" target="_blank" rel="nofollow">http://ec.europa.eu/consumers/odr/</a>
</p>
Bitte beachte, dass es sich bei dem Textbeispiel um einen vorübergehenden Text handelt. Sobald die OS-Plattform ihre Funktion aufnimmt, sollte der Text zum Beispiel wie im oben genannten Beitrag der IT-Recht Kanzlei erneut angepasst werden.