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Eine Änderung im Umsatzsteuergesetz bringt neue Regelungen für Online-Marktplätze mit sich, die sich auch auf dort aktive Verkäufer auswirken. Was sich zukünftig für Marktplatzhändler ändert, und wie du dich darauf vorbereiten kannst, verraten wir in diesem Blogbeitrag.
Seit dem 1. Januar 2019 sind Online-Marktplätze gemäß § 25e UStG zur Haftung verpflichtet, wenn Händler ihre auf den jeweiligen Plattformen erwirtschafteten Umsätze nicht versteuern. Damit einhergehend müssen Marktplätze zukünftig aufgrund der Neuregelung des § 22f UStG von jedem gewerblichen Verkäufer persönliche Daten aufzeichnen und zusätzlich eine Bescheinigung anfordern, welche die steuerliche Erfassung des Händlers bestätigt.
Umsatzsteuerpflichtig ist jeder Händler, der mindestens eines der folgenden drei Kriterien erfüllt:
- Unternehmenssitz in Deutschland
- Verkauf von Waren, die in Deutschland gelagert werden
- Verkauf von Waren an Privatpersonen in Deutschland ab einem Gesamtumsatz von 100.000 € pro Jahr über alle Verkaufskanäle
Wenn dein Unternehmen umsatzsteuerpflichtig ist und auf Online-Marktplätzen verkauft, dann solltest du jetzt tätig werden und dich bei den jeweiligen Plattformen über das Vorgehen erkundigen.
eBay geht mit gutem Beispiel voran
eBay hat auf einer Informationsseite bereits alle wichtigen Informationen für Händler zusammengefasst und ein Bescheinigungsformular zum Download bereitgestellt, welches lediglich ausgefüllt und wieder hochgeladen werden muss. Damit sind eBay-Händler direkt auf der sicheren Seite.
Wichtige Informationen zur Umsatzsteuerbescheinigung auf eBay
Das Formular zur Umsatzsteuerbescheinigung bei eBay kannst du unter dem folgenden Link herunterladen:
Wir bitten alle unsere Händler, die von der Änderung betroffen sind, sich zeitnah im eigenen Interesse darum zu kümmern, die Bescheinigung bei eBay zu hinterlegen.