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Foto Jan Griesel
07.05.2012 08:24
von Jan Griesel

Ich freue mich, Ihnen heute wieder einen neuen Rechtstipp von anwalt.de präsentieren zu dürfen:

Anwalt.de

 

 

 

„Made in Germany“ ist nicht immer „Made in Germany“

Verkauft man Produkte – auch im Internet –, ist die Bezeichnung „Made in Germany“ immer noch ein echtes Qualitätsmerkmal, das durchaus Auswirkungen auf den Preis der angebotenen Waren haben kann. Aber wann ist „Made in Germany“ eigentlich wirklich „Made in Germany“?

Weit gereistes Besteck

Im Fall, den das Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf entschied, ging es um ein Besteck-Set, das vom Hersteller auf der Verpackung mit dem Schriftzug „Made in Germany“ und mit einer abgebildeten Deutschland-Flagge beworben wurde. Der Hersteller wurde von der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs deshalb wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht auf Unterlassung in Anspruch genommen. 

Tatsächlich wurden die Rohlinge der Messer in Deutschland hergestellt, dann aber in China geschmiedet, gehärtet und geschliffen. Erst die letzten Polierarbeiten wurden wieder in Deutschland erledigt. Gabeln und sämtliche Löffel des Sets wurden aber – anders als die Messer – komplett in Deutschland gefertigt.

Durchschnittlicher Verbraucher maßgeblich

Letztlich bestätigte das OLG Düsseldorf das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts: Diese konkrete Werbung sei irreführend für den Verbraucher und deswegen zu unterlassen.

Dass 75% des Sets tatsächlich ausschließlich in Deutschland gefertigt seien, war für das Gericht nicht ausschlaggebend. Der Hersteller würde in diesem Fall mit Text und Flagge so massiv auf die Herkunft aus Deutschland hinweisen, dass der durchschnittliche Verbraucher davon ausgehen muss, dass das gesamte Set vollständig in Deutschland gefertigt wurde. Und die Erwartungen der Verbraucher seien alleine maßgeblich dafür, ob eine Werbung irreführend ist oder nicht.

Deshalb sollte also jeder Verkäufer von Waren darauf achten, dass er sicher gehen kann, dass seine Waren „Made in Germany“ auch wirklich „Made in Germany“ sind oder im Zweifel – gerade wenn viele Einzelteile nicht aus Deutschland stammen – nicht zu massiv mit diesem Qualitätsmerkmal werben.

(OLG Düsseldorf, Urteil v. 05.04.2011 Az.: 20 U 110/10)

Pia Löffler (LOE)

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