von Jan Griesel
Am 13.06.2014 wird eine neue und einheitliche Widerrufsbelehrung für Europa in Kraft treten. Rechtsanwalt Dr. Volker Baldus von janolaw erläutert, was sich für Onlinehändler durch die Einführung einer einheitlichen Widerrufsbelehrung ändert und welche Auswirkung dies beispielsweise auf die Rücksendekosten hat.
Ausblick auf 2014 – die Reform des Widerrufsrechts
Das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie hat das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen und tritt am 13.6.2014 in Kraft. Durch eine einheitlichen Muster-Widerrufsbelehrung für alle EU-Staaten sollen die bisher vorhandenen rechtlichen Limitierungen wegfallen und der grenzüberschreitende Online-Warenverkauf in Europa erleichtert werden.
Dies bedeutet für Online-Händler, dass es nur noch eine Widerrufsbelehrung mit einer Widerrufsfrist von 14 Tagen und kein Rückgaberecht mehr gibt.
Der Widerruf durch Kunden muss ausdrücklich erklärt werden, d.h. die kommentarlose Rücksendung der Ware reicht zukünftig nicht aus. Für die Erklärung des Widerrufs muss der Kunde zukünftig ein sog. „Muster-Widerrufsformular“ verwenden, das ihm vom Händler zur Verfügung gestellt werden muss.
Auch die Rückerstattung des Kaufpreises muss spätestens nach 14 Tagen erfolgen. Hierbei muss der Händler die Zahlungsweise nutzen, mit der der Kaufpreis entrichtet worden ist. Abweichend von dieser Regelung kann der Händler die Rückzahlung des Kaufpreises jedoch davon abhängig machen, dass er die Ware zurückerhalten hat oder seitens des Käufers ein Versandnachweis vorliegt.
Neu sind auch weitere Ausschlussgründe im Widerrufsrecht wie z.B.
- Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
- Verträge zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat.
Rücksendekosten
Ein großer Vorteil für deutsche Onlinehändler wird der Wegfall der 40 Euro-Regel sein. Nach Inkrafttreten des neuen Widerrufsrechts können Händler künftig die im Falle des Widerrufs entstehenden Rücksendekosten - unabhängig vom Warenpreis - auf den Verbraucher abwälzen. Die Regelung gilt auch für nicht paketversandfähige Ware (z.B. Lieferung erfolgte durch eine Spedition) bei der der Endverbraucher die Rücksendekosten zukünftig übernehmen muss.
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Weitere Informationen zum Thema Widerruf finden Sie auch in Blogbeitrag "Aktuelle rechtliche Entwicklungen im eTrade"