von Annika Fischer
Bereits seit dem 1. Januar 2020 gilt die neue Kassensicherungsverordnung (KassenSichV). Laut dieser müssen alle Kassensysteme mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Die Nichtbeanstandungsregelung des BMF endete am 30. September 2020. In fast allen Bundesländern gab es jedoch zusätzliche Verlängerungen vor dem Hintergrund der Corona-Situation. Ab Ende diesen Monats können aber alle Systeme, die den Anforderungen nicht genügen, beanstandet werden. Bei Nichtbeachtung der KassenSichV können sich für betroffene Händler erhebliche Konsequenzen ergeben, beispielsweise durch eine Umsatzschätzung durch das Finanzamt. Gut, dass plentyPOS längst all diesen Vorgaben entspricht. Wie einfach die Integration und die Umstellung mit plentyPOS und den druckerbasierten Fiskalisierungslösungen von Epson gelingt, zeigt dir der unten verlinkte Anwenderbericht der BonnGas GmbH.