von Jan Griesel
Dieser Beitrag richtet sich an alle Händler, welche bilanzieren müssen.
plentymarkets ermöglicht Ihnen alle Buchungen der erstellten Warenausgangsrechnungen und Gutschriften an ein DATEV konformes Buchhaltungsprogramm (DATEV Schnittstelle) zu übergeben. Um die weitere Verarbeitung so einfach und zeitsparend als möglich zu gestalten, vergibt plentymarkets direkt die gewünschten Buchungsschlüssel, Debitorkonten und Erlöskonten.
Die Einstellmöglichkeiten wurden in der aktuellen plentymarkets Version erweitert. Prüfen Sie Ihre Einstellungen im Bereich plentyShop > Einstellungen > Buchhaltung im Abschnitt Konten für DATEV konformen Datenexport.
Buchungsschlüssel
plentymarkets ermittelt automatisch, ob es sich um eine Soll (S) oder Haben (H) Buchung handelt und hat hierfür im Datenexport eine eigene Spalte (Soll-Haben) vorgesehen.
Zur Kennzeichnung des Steuersatzes müssen eigene Buchungsschlüssel pro Steuersatz definiert werden. Unter Buchungsschlüssel für Steuersatz A / B / C / D kann pro Steuersatz ein Buchungsschlüssel hinterlegt werden. Der DATEV Standardschlüssel für den Steuersatz 19% ist 3 und für den Steuersatz 7% ist 2.
Welcher Steuersatz in Ihrem System bei A / B / C / D eingegeben wurde sehen Sie auf der gleichen Seite etwas weiter oben im Abschnitt Standard Umsatzsteuer Steuersätze. Als Händler in Deutschland kommen Sie mit zwei Steuersätzen A (Regelsteuersatz 19%) und B (Ermäßigter Steuersatz 7%) aus.
Debitorkonto
Für jede Kunden in plentymarkets kann ein eigenes Debitorkonto (Debitor=Kunde, Schuldner) in den Kundenstammdaten hinterlegt werden. Doch im Regelfall ist es gerade im B2C Geschäft nicht erwünscht eigene Konten pro Kunden zu definieren, daher kann plentymarkets nach verschiedenen Regeln automatisch Debitorkonten vergeben.
Bevor Sie sich für ein Verfahren entscheiden, sollten Sie zuerst ein Standard-Debitor Konto eingeben. Dieses Konto wird dann verwendet, wenn weder beim Kunden ein Konto hinterlegt wurde und wenn durch ein automatisches Verfahren ebenfalls kein Konto ermittelt werden konnte.
Unter Verfahren können Sie wählen, ob ein Debitorenkonto in Abhängigkeit des Anfangsbuchstaben (wenn vorhanden Firma, sonst Nachname), der Zahlungsart, des Lieferlandes oder in Abhängigkeit des Lieferlandes (nur Ausland) und für das Inland in Abhängigkeit der Zahlungsart.
Die Wahl des richtigen Verfahrens sollten Sie mit Ihrer Finanzbuchhaltung bzw. Ihrem Steuerbüro abstimmen.
Geben Sie in die entsprechenden Eingabefelder die gewünschten Konten ein. Fehlen Eingaben, wird plentymarkets immer das Standardkonto exportieren.
Sollte bei einem Kunden selbst ein Debitorkonto hinterlegt worden sein, so wird dies immer exportiert, egal ob andere Regeln greifen.
Erlöskonto
Für jeden Artikel kann in plentymarkets ein eigenes Erlöskonto hinterlegt werden. Wird dies nicht vorgenommen, ermittelt plentymarkets automatisch ein Erlöskonto auf Basis des Umsatzsteuer Steuersatzes.
Vergeben Sie unter Standard-Erlöskonto Steuersatz A / B / C / D für die vorhandenen Steuersätze ein Erlöskonto. Weiterhin kann ein Erlöskonto für umsatzsteuerfreie Erlöse durch Versand von Waren in andere EU-Mitgliedstaaten unter Erlöskonto umsatzsteuerfreie Erlöse EU eingegeben werden. Schließlich kann auch ein Erlöskonto für umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferungen unter Erlöskonto umsatzsteuerfreie Erlöse Ausfuhr hinterlegt werden.
Überschreitung des Lieferschwellenwertes
Allgemeine Informationen
Wenn die Versendung der Ware in einen anderen EU-Mitgliedstaat durch den Verkäufer selbst oder durch einen selbständigen Dritten, wie z. B. der Post, der Bahn, einen Spediteur oder Kurierdienst erfolgt, handelt es sich um eine innergemeinschaftliche Versendungslieferung.
Die Versteuerung findet so lange im Ursprungsland statt, wie bestimmte Lieferschwellen nicht überschritten werden, d. h. dass die in einen anderen Mitgliedstaat versandten Lieferungen in einem Kalenderjahr einen bestimmten geldlichen Umfang nicht überschreiten. Die Lieferschwellen werden dabei von dem EU-Mitgliedsstaat festgelegt, in dem der Versand endet.
Die einzelnen EU-Länder haben folgende Lieferschwellen festgelegt (Stand 02.2007):
Mitgliedstaat | Lieferschwellenwert bei Versendungslieferungen | Mitgliedstaat | Lieferschwellenwert bei Versendungslieferungen |
---|---|---|---|
Belgien | 35.000 Euro | Malta | 35.000 Euro |
Dänemark | 280.000 DKK | Niederlande | 100.000 Euro |
Deutschland | 100.00 Euro | Österreich | 100.000 Euro |
Estland | 550.000 EEK | Polen | 35.000 Euro |
Finnland | 35.000 Euro | Portugal | 31.424,27 Euro |
Frankreich | 100.000 Euro | Schweden | 320.000 SEK |
Griechenland | 35.000 Euro | Slowakei | 1.500.000 SKK |
Irland | 35.000 Euro | Slowenien | 35.000 Euro |
Italien | 27.888,67 Euro | Spanien | 35.000 Euro |
Lettland | 24.000 LVL | Tschechien | 35.000 Euro |
Litauen | 125.000 LTL | Ungarn | 35.000 Euro |
Luxemburg | 100.000 Euro | Vereinigtes Königreich |
70.000 GBP |
Zypern | 20.000 CYP |
Sobald für ein Land der Lieferschwellenwert überschritten wird, muss am dem Zeitpunkt die Umsatzsteuer an das jeweilige Land abgeführt werden. Weiterhin müssen auch bei der Rechnungserstellung die Steuersätze des jeweiligen Landes verwendet werden. plentymarkets ermöglicht es daher unter dem Abschnitt Weitere Steuersätze definieren für die Länder, bei welchen die Lieferschwelle überschritten wurde, eigene Steuersätze zu hinterlegen.
Weitere Details im Handbuch