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Foto Jan Griesel
30.12.2012 13:18
von Jan Griesel

Ich freue mich, Ihnen heute wieder aktuelle Themen zum E-Commerce-Recht, aufbereitet durch unser Partnerunternehmen die "it-recht kanzlei" aus München, präsentieren zu dürfen!

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What’s new: Aktuelle rechtliche Entwicklungen im e-Trade

Es hat sich wieder einiges getan in der deutschen Rechtslandschaft, bspw. wurden vom LG Bamberg recht skurrile Anforderungen an die Erreichbarkeit von Händlern formuliert, auch gibt es Neuigkeiten zum Thema Gewinnspiele und AGB. Wir haben die wichtigsten Neuigkeiten der letzten Wochen in aller Kürze zusammengestellt; die Links verweisen auf ausführliche Besprechungen auf den Seiten der IT-Recht Kanzlei München.

Urteil zu Impressumspflicht und Erreichbarkeit

Das Landgericht Bamberg hat entschieden (Urt. v. 23.11.2012, Az. 1 HK O 29/12), dass im Impressum eines Händlers ein Kommunikationsweg angeboten werden müsse (neben der eMail-Adresse), der es ermöglicht, dass Kundenanfragen innerhalb von 60 Minuten beantwortet werden – und zwar dann, wenn eine Telefonnummer gerade nicht angegeben wird. Das Vorhalten einer Postanschrift und einer E-Mail-Adresse im Impressum reicht hingegen nicht aus. § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG verlangt, dass im Impressum Kommunikationswege angeboten werden, die eine schnelle Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglicht. Nach dem Wortlaut kann dieses Urteil jedoch dahingehend ausgelegt werden, dass eine derart schnelle Antwort grds. möglich sein, nicht jedoch auch tatsächlich erfolgen muss.

Kinder und Gewinnspiele

Gleich zwei aktuelle Urteile beschäftigen sich mit der Problemkonstellation Kinder und Gewinnspiele: Das OLG Köln entschied in seinem Urteil vom 21.09.2012 (Az. 6 U 53/12), dass eine Verknüpfung von Warenerwerb und Gewinnspielteilnahme in einer Werbung gegenüber Kindern nicht generell unzulässig ist. Dennoch liegt eine Unlauterkeit bei Gewinnspielen vor, die den Minderjährigen eine unrealistische Korrelation von Mehreinkauf und Gewinnchance vorspiegeln und sie so zu einem Kauf über Bedarf anregen. Das OLG Hamm entschied in seinem Urteil vom 20.09.2012 (Az. I-4 U 85/12), dass bei Gewinnspielen keine persönlichen Daten von minderjährigen Verbrauchern ab 15 Jahren erhoben werden dürfen, um diese später als Kunden werben zu können.

AGB: Rügepflicht bei offensichtlichen Mängeln ist unzulässig

Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die bei einem Verbrauchsgüterkauf eine Rügepflicht bei offensichtlichen Mängeln postuliert, ist nach einem aktuellen Urteil des OLG Hamm unzulässig (24.05.2012, Az. I-4 U 48/12). Eine solche Rügepflicht weiche zu Lasten des Verbrauchers vom geltenden Recht ab und schränke Mängelrechte damit zumindest faktisch zum Nachteil des Verbrauchers ein: Bei diesem entstehe – unzulässigerweise – der Eindruck, dass er bei Versäumen der  Rügefrist seine Gewährleistungsansprüche verliert.

Verkauf von Feuerwerk und Pyrotechnik: Sprengstoffgesetz beachten!

Sylvester steht vor der Tür, und damit auch die Zeit der Raketen, Knallbonbons, Knallfrösche und Chinakracher, kurz: der Pyrotechnik. Aber Vorsicht: Der Verkauf pyrotechnischer Gegenstände ist in Deutschland streng reglementiert! Selbst kleinste Feuerwerkskörper dürfen nicht ohne weiteres verkauft werden, sondern nur unter Beachtung strenger Sicherheitsvorschriften. Insbesondere das Sprengstoffgesetz (SprengG) und mehrere Sprengstoffverordnungen (SprengV) sind auch von Versandhändlern zu beachten.



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