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10.06.2010 14:21
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Neue Funktion für die Aktualisierung der Widerrufsbelehrung in Ihren eBay-Listings.

Unsere Entwickler haben gerade für Sie eine neue Funktion fertiggestellt, mit der Sie die Widerrufsbelehrung Ihrer eBay-Listings auch manuell mit wenigen Mausklicks realisieren können. Sie können diese Funktion alternativ zu der im vorigen Blogbeitrag beschriebenen automatischen Funktion verwenden oder dann, wenn Sie z.B. nicht "online" waren und erst nach der Deadline heute Nacht diese Informationen lesen.

Quick Guide "Alle eBay-Listings aktualisieren"

Sie finden diese Funktion unter Auktionen > Aktive Auktionen. Klicken Sie dort auf den neuen Button Alle Listings aktualisieren. Sie sehen im nächsten Schritt die Einstellungen eBay Konto und Optionen. Stellen Sie das gewünschte eBay-Konto ein sowie die Option Nur die Rückgaberichtlinien auf eBay.de aktualisieren. Klicken Sie dann auf das Zahnrad-Symbol, um die Aktualisierung auszuführen.

Wichtig: Laut eBay dauert es bis zu 30 Minuten, bis die Änderungen aktiv werden.

eBay-Listings aktualisieren

Hinweis: Wir erinnern erneut an die Wichtigkeit, die Aktualisierung der Widerrufsbelehrung sowie die Änderung der Contentseiten und E-Mail-Vorlagen heute Nacht um möglichst genau 0:00 Uhr durchzuführen, damit heutige Aufträge noch mit der alten, die Aufträge ab Morgen mit der neuen Widerrufsbelehrung versehen sind. Sie vermeiden damit ggf. rechtliche Komplikationen sowie Bearbeitungsaufwand bei unklaren Zuordnungen. Bei den eBay-Listings sollten Sie - wenn Sie oben beschriebene Funktion heute noch ausführen - aufgrund der Zeitverzögerung durch eBay je nach Umfang der Listings etwas früher als 0:00 Uhr mit der Aktualisierung beginnen, um Überschneidungen zu minimieren. 

Wichtig:
Eine bei eBay direkt hinterlegte Widerrufsbelehrung muss auch dort geändert werden.

Wir haben bereits im ersten Blog zu diesem Thema (vgl. Blog vom 01. 06. 2010) darauf hingewiesen, dass eine Aktualisierung ggf. nicht möglich ist, z.B. wenn gewisse Restriktionen seitens eBay vorliegen. Somit ist es unumgänglich, dass Sie solche Listings manuell prüfen und anpassen.



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