von Ingo Röger
Ab dem 01. Januar 2025 tritt eine wichtige gesetzliche Änderung in Kraft: Die elektronische Rechnung (E-Rechnung) im B2B-Bereich wird grundsätzlich verpflichtend. Das E-Rechnungsgesetz setzt nun die vorangegangene EU-Richtlinie in nationales Recht um. Das Ziel dieser Initiative ist die weitere Digitalisierung des Rechnungswesens sowie die effizientere Eindämmung von Umsatzsteuerbetrug.
Zehn Wochen vor dem Startschuss ist es essenziell, dass Onlinehändler sich auf die Umstellung vorbereiten, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.