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Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) gilt seit dem 1. Januar 2020. Zum 30. September diesen Jahres läuft die Übergangsfrist zur Umsetzung in den meisten Bundesländern aus. Ab dann müssen alle Kassen‑, Abrechnungs‑, Sicherungs- und Aufzeichnungssysteme mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Danach können alle Systeme, die den Anforderungen nicht genügen, beanstandet werden. Gut, dass plentyPOS längst all diesen Vorgaben entspricht. Wie einfach die Integration und die Umstellung mit plentyPOS und Epson-Druckern gelingt, zeigt der unten verlinkte „BonnGas“-Anwenderbericht.