von Max-Lion Keller
Im Vordergrund standen im Oktober Fragen zum Impressumsrecht und zur korrekten Information über die Lieferzeit. Wichtig ist für Händler, die Waren in der Schweiz vertreiben, das Scheitern einer gesetzgeberischen Initiative, nach EU-Muster auch in der Schweiz bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht für den Verbraucher einzuführen.